Gemeindewahlausschuss stellt endgültiges Ergebnis der Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in Frankfurt vom 5. März sowie Stichwahl fest
Der Gemeindewahlausschuss hat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Gemeindewahlleiters Stefan Köster am heutigen Donnerstag, 9. März, das endgültige Ergebnis der Direktwahl vom 5. März festgestellt und die Durchführung einer Stichwahl beschlossen. Da keine der 20 Bewerberinnen und Bewerber bei der Direktwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt, kommen die beiden bestplatzierten in die Stichwahl. Zur Abstimmung stehen demnach am Sonntag, 26. März, Uwe Becker von der CDU und Mike Josef von der SPD.
Das durch den Gemeindewahlausschuss beschlossene endgültige Wahlergebnis der Direktwahl steht auf der Wahlen-Seite zum Abruf zur Verfügung.
Alle für die Stichwahl wichtigen Informationen sind nachfolgend zusammengefasst
Stichwahl
Die Stichwahl des Oberbürgermeisters in Frankfurt am Main findet am 26. März 2023 statt. Der Wahltag wurde bereits durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung in ihrer 17. Sitzung am 17. November 2022 festgelegt und beschlossen.
Die Stichwahl wird im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Hessische Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Sie richtet sich nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat.
Stimmzettel
Der Stimmzettel der bevorstehenden Stichwahl hat das Format DIN A4. Ein Musterstimmzettel kann auf der Wahl-Informationsseite im Bereich der Oberbürgermeister-Wahl unter der Rubrik „Wichtige Termine, Bekanntmachungen und Aktuelles“ abgerufen werden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr (geboren vor dem 26.03.2005) vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
Wahlbenachrichtigungen
Für die Stichwahl erfolgt kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungen. Alle Wahlvorstände der Direktwahl waren angewiesen, die Wahlbenachrichtigung den Wählenden wieder mitzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen der Direktwahl behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit.
Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet ihre Stimme unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Wahlscheine werden mit den Briefwahlunterlagen versandt.
Wahllokale
97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400Internal Link wenden. Zudem besteht unter frankfurt.de/briefwahlunterlagenExternal Link unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die nicht schon mit der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können ab sofort Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Ebenso kann der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden. Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 15. März 2023, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 24. März 2023, 13 Uhr, möglich.
Wichtiger Hinweis: Alle Wahlberechtigten, die erst zur Stichwahl am 26. März 2023 wahlberechtigt werden, beispielsweise wegen Volljährigkeit, Einbürgerung oder wegen Zuzugs mit Hauptwohnsitz, bekommen von Amts wegen automatisch vom Wahlamt Briefwahlunterlagen zugesandt. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab sofort.
Briefwahllokal
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der Auslagerung des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich das Briefwahllokal – wie bereits bei der Hauptwahl – in der Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main; in der Nähe des Eschenheimer Turms.
Ab Donnerstag, 9. März 2023, 13 Uhr besteht dort während der Öffnungszeiten die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung mit der Möglichkeit, direkt vor Ort in den eingerichteten Wahlkabinen zu wählen und den roten Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne einzuwerfen.
Öffnungszeiten Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main, ab dem 9. März
Donnerstag, 9. März, 13 bis 18 Uhr
Montags von 9 bis 17 Uhr
Dienstags von 7.30 bis 14 Uhr
Mittwochs von 7.30 bis 14 Uhr
Donnerstags von 10 bis 18 Uhr
Freitags von 7.30 bis 13 Uhr
Wichtiger Hinweis: Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, insbesondere am Wahlwochenende des 25. und 26. März 2023, folgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis Wahlsonntag, 18 Uhr zu nutzen. Nach 18 Uhr eingeworfene Wahlbriefe können zur Stichwahl nicht mehr berücksichtigt werden.
- Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main
- Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main
- Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main
- Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main
Am Wahltag selbst besteht zudem die Möglichkeit, den roten Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr in der Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main bei der Briefwahlleitung in der Messehalle 3 abzugeben.
Corona-Schutzmaßnahmen
Um das Wählen in den Wahllokalen weiterhin so sicher wie möglich zu machen, gilt für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wählerinnen und Wähler die Empfehlung, die AHA+L-Regeln einzuhalten. Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern werden medizinische Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Alle Wahlberechtigte, die ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, können einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitbringen.
Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise unter wahlen.frankfurt.deExternal Link die Zwischenstände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht. Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 18.20 Uhr erwartet.
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Gemeindewahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am 31. März 2023 im mainhaus Stadthotel um 13 Uhr das endgültige Ergebnis der Oberbürgermeister-Stichwahl fest.
Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird neben den allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die Repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in neun Wahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die Ergebnisse werden am Montag, 27. März, um 10.30 Uhr, in einer Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und sind online nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlen Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.
Aktueller Stand / Kontakt
Die Vorbereitungen für die Oberbürgermeister-Stichwahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig beispielsweise die Bereitstellung und Ausstattung der Wahllokale und Briefwahlvorstände sowie die Vorbereitungen für die Briefwahl.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Oberbürgermeister-Stichwahl steht die Geschäftsstelle Wahlen unter frankfurt.de/wahlen, per E-Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.de oder über die Hotline Wahlen unter 069/212-40400, gerne zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: In der Nacht vom 25. März auf den 26. März 2023 beginnt die Sommerzeit. Die Uhr wird also um eine Stunde vorgestellt.
(Text: PM Stadt Frankfurt)