Bissverletzungen durch Hunde können beim Ordnungsamt Offenbach online gemeldet werden

309
Symbolbild Hundebiss (Foto: Dasha Urvachova auf Unsplash)

In der Stadt Offenbach sind 4.563 Hunde registriert (Stand 31.12.2022). Nicht immer begegnen sich Mensch und Tier freundlich. Wie das Ordnungsamt mitteilt, werden bis zu 20 Bissverletzungen pro Jahr gemeldet. Eine ordnungsgemäße Meldung gestaltete sich für die Bürgerinnen und Bürger bislang sehr aufwändig. Das ändert sich nun, denn ab sofort können die sogenannten Beißvorfälle auch online mithilfe eines speziellen Fragebogens angezeigt werden, was das Prozedere stark vereinfacht.

„Ich begrüße es sehr, dass die Offenbacherinnen und Offenbacher eine weitere digitale Leistung des Ordnungsamts nutzen können“, zeigt sich Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß erfreut. „Wir tragen damit dem Onlinezugangsgesetz Rechnung und bieten unsere Leistungen bürgernah und nutzerfreundlich an.“ Ordnungsamtsleiter Frank Weber ergänzt: “Durch den zusätzlichen Online-Service erleichtern wir die Kontaktaufnahme betroffener Bürgerinnen und Bürger zum zuständigen Amt und wir bekommen die Informationen, die wir brauchen, um unsererseits die nötigen Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten zu können.“

Ein Beißvorfall kann ab sofort über die Dienstleistungsseite „Beißvorfälle“ oder über www.offenbach.de/buerger-service angezeigt werden. Die Geschädigten werden online durch einen Fragebogen geführt. Diese speziell entwickelte Anzeigenvorlage hilft einerseits der Behörde bei der Rekonstruktion des Vorfalls und unterstützt bei der Ermittlungsarbeit. Andererseits hilft der Fragebogen dabei, die Aussagen der Geschädigten gezielt und unmissverständlich zu übermitteln. Zudem können zusätzliche Beweisfotos hochgeladen werden.

Dem Ordnungsamt dienen die gemeldeten Fälle auch der Prävention. Nur so kann festgestellt werden, ob ein Hund gefährlich ist. „Wir schauen bei jedem gemeldeten Beißvorfall genau hin“, erläutert Pietro Mereu, Abteilungsleiter im Ordnungsamt abschließend. „Falls derselbe Hund mehrmals angezeigt wird oder durch besondere Aggressionen auffällt, gehen wir verwaltungsrechtlich gegen den Halter vor. Für den Hund kann das zum Beispiel einen Wesenstest oder Maulkorbzwang bedeuten und für den Halter wird gegebenenfalls ein Bußgeld nach Hundevorordnung oder Gefahrenabwehrverordnung (GVO) fällig“.

In der Regel sind Meldungen über Beißvorfälle beim Ordnungsamt richtig platziert. Eine Anzeige bei der Polizei kommt zum Beispiel dann in Betracht, wenn vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung und somit eine Straftat vorliegt. Dies wäre beispielsweise im Zuge einer Auseinandersetzung der Fall, wenn ein Hund von seinem Halter oder seiner Halterin unmissverständlich zum Beißen aufgefordert würde. Fahrlässig handelt beispielsweise ein Hundehalter, der beim Gassigehen über einen stark frequentierten Platz die nötige Sorgfalt und Umsichtigkeit fehlen lässt, seinen Hund frei oder an langer Leine laufen lässt und dabei einen Beißvorfall auslöst.

(Text: PM Stadt Offenbach)