Nach der pandemiebedingten Pause ist das Abrennen von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr wieder erlaubt. Dennoch gibt es einige Regeln zu beachten, die bereits seit vielen Jahren gelten.
So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen gesetzlich ohne Ausnahme verboten. Zudem werden die Anwohnerinnen und Anwohner grundsätzlich um Rücksichtnahme auf Tiere gebeten und im Umfeld entsprechender Gebäude, Höfe, Anlagen oder rund um das Tierheim und in Naturschutzgebieten kein Feuerwerk und keine Knallkörper zu zünden.
Außerdem ist es nicht zulässig, in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern Feuerwerk zu zünden. „Gerade die Dreieichenhainer Altstadt mit ihrem durch viele liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser geschaffenem einmaligen Ambiente gilt es entsprechend zu schützen, da ein durch Feuerwerk entstehender Brand nicht nur eine erhebliche Gefährdung für die dort wohnenden Menschen mit sich bringt, sondern auch unschätzbare ideelle und materielle Werte zerstören würde,“ so Bürgermeister Martin Burlon, der weiterhin betont, „dass es hier nicht um die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen geht, sondern um eine Sensibilisierung der Bevölkerung zum Schutz von Menschen und Gebäuden.“
(Text: PM Stadt Dreieich)