Die Stadt Frankfurt am Main sorgt mit einem geänderten Taxitarif für die Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit im Frankfurter Taxengewerbe und sichert damit die Existenz der dort beschäftigten Fahrerinnen und Fahrer. Notwendig wurde die Anpassung durch die Erhöhung des Mindestlohns im Taxigewerbe um 18 Prozent seit der letzten Tariferhöhung im November 2015 sowie aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Kostenstrukturen im Taxengewerbe und den extrem gestiegenen Energiepreisen.
Am Freitag, 4. November, erfolgte nun der Beschluss der neuen Verordnung des Taxitarifs durch den Magistrat der Stadt. Grundlage der Änderung des Taxitarifs waren umfangreiche interkommunale Abfragen in Form eines Städtevergleichs, um eine nachvollziehbare, transparente und vor allem gerechte Tarifstruktur für das Taxengewerbe in Frankfurt am Main zu finden.
Vereinheitlichte Tarifanpassung
Das Beförderungsentgelt setzt sich aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke, dem Entgelt für etwaige Wartezeiten und einem etwaigen Großraumtaxi-Zuschlag zusammen.
Der neue Grundpreis wird von bisher 3,50 Euro auf nun 4 Euro festgesetzt. In diesem Tarifgrundpreis ist eine Fahrstrecke nicht enthalten. Ein Anfahrtspreis wird, trotz der oftmals erheblichen Anfahrten zur Bestelladresse, nicht erhoben. Das Wegstreckenentgelt wird, unabhängig von der Wegstrecke, von bisher 2 Euro (erste Tarifstufe – bis zu 15 Kilometern Fahrtstrecke), beziehungsweise 1,75 Euro (zweite Tarifstufe, ab dem 16. Kilometer Fahrtstrecke) einheitlich auf 2,40 Euro je gefahrenem Kilometer erhöht. Die Staffelung nach Kilometern entfällt. Das Entgelt für Wartezeiten wird von 33 auf 38 Euro erhöht. Der bisherige Großraumtaxi-Zuschlag in Höhe von 7 Euro bleibt unverändert.
Bargeldloser Zahlungsverkehr
In jedem Taxi wird es möglich sein, bargeldlos den Fahrpreis zu entrichten. Hierzu werden in jedem Taxi mindestens vier verschiedene im Geschäftsverkehr übliche Kredit- und/oder Debitkartensysteme angeboten. Bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten tragen dazu bei, die Nutzung der Fahrdienste in Zeiten einer angespannten finanziellen Lage der Unternehmerinnen und Unternehmer, nicht zuletzt durch rasant steigende Energiekosten, weiterhin attraktiv zu gestalten und internationalen Standards gerecht zu werden. Die Beförderung von Personen darf dann nicht erfolgen, wenn innerhalb des Taxis ein funktionsfähiges Abrechnungssystem/-gerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sieht in der Anpassung des Taxitarifs ein richtiges und notwendiges Mittel, das Frankfurter Taxengewerbe zu stärken und damit die Wirtschaftlichkeit der Taxiunternehmen weiter zu gewährleisten: „Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit dieser neuen Tarifgestaltung gelungen ist, sowohl die Interessen der Taxibetreibenden aber auch die der Fahrgäste gut zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden können durch die Vereinfachung des Taxitarifs besser als bisher die Höhe ihrer Fahrpreise nachvollziehen. Für die Fahrerinnen und Fahrer ist dieser neue Tarif die Grundlage, ihren Lebensunterhalt weiterhin mit Fahrdienstleistungen bestreiten zu können.“
(Text: PM Stadt Frankfurt)
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