Positiver Corona-Schnelltest: PCR-Test in Hessen weiterhin Pflicht

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(Symbolbild: Annie Spratt auf Unsplash)

Nach einem positiven Corona-Test bringt der zuverlässige PCR-Test Gewissheit über eine Corona-Infektion. Doch immer seltener lassen sich Menschen mit einem PCR-Test nachtesten, obwohl in Hessen weiterhin die PCR-Testpflicht gilt: Bei einem positiven Schnelltest, beziehungsweise Antigentest oder auch einem positiven Selbsttest muss unverzüglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Diese Regelung sieht § 4 Absatz 2 der Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung des Landes Hessen weiterhin vor (Stand vom 1. Oktober). Trotz Verpflichtung dürfte die Zahl nicht erfasster Corona-Fälle derzeit besonders hoch sein und das hat Auswirkungen auf die Erfassung des Infektionsgeschehens. Denn nur mittels PCR-Test bestätigte Infektionen fließen in die offiziellen Statistiken des Robert Koch-Instituts ein. Somit könnten viel mehr Menschen mit Corona infiziert sein als die Zahlen des Robert Koch-Instituts aussagen.

Die Offenbacher Bürgermeisterin und Gesundheitsdezernentin Sabine Groß: „Innerhalb unseres Stadtgebiets bieten immer noch viele Teststellen PCR-Tests für Bürgerinnen und Bürger an. Mit der gesetzlichen Verpflichtung bei positivem Test sollten diese auch genutzt werden. Testkapazitäten sind ausreichend vorhanden. Nur so kann das Infektionsgeschehen angemessen erfasst und die Dynamik der Pandemie eingeschätzt und vorhergesagt werden.“

Wer also einen positiven Schnelltest, beziehungsweise Antigentest oder Selbsttest hat, muss sich in Isolation begeben und unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. Für den PCR-Test darf die Wohnung verlassen werden. In Offenbach bieten neben den Hausärztinnen und Hausärzten auch weiterhin eine Vielzahl von Teststellen die PCR-Testung an.

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(Text: PM Stadt Offenbach)