Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe soll fahrrad-freundlich werden – daran arbeitet die Verwaltung mit Nachdruck. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen das Radfahren weiterhin nicht erlaubt ist, neben der Fußgängerzone (tagsüber) zählen dazu auch weite Teile des Bad Homburger Kurparks.
Der denkmalgeschützte Kurpark ist ein besonderer Ort in Bad Homburg. Er wurde als therapeutischer Landschaftspark angelegt und dient in aller erster Linie der Ruhe und Erholung. Radfahren ist daher im Kurpark verboten.
Für Radfahrer wurden jedoch extra Radwege im Kurpark eingerichtet: So führt ein Radweg von der Castillo Straße über den Jenny-Baumstark-Weg im Jubiläumspark, entlang des Paul-Ehrlich-Weges, am Kaiser-Wilhelms-Bad vorbei und über den Weg „In den Salzwiesen“ bis zur Augusta-Allee. Ein zweiter Weg führt vom Jubiläumspark über den Schwedenpfad in Richtung Innenstadt. Auf diesen Routen können Radfahrer den Park durchqueren, auf allen anderen Wegen müssen Fahrräder geschoben werden, denn dort ist das Radfahren nicht erlaubt. Ein Verstoß der Verkehrsregeln geht mit einem Bußgeldbescheid einher.
Die Kur- und Kongreß-GmbH hat jetzt ein Flyer aufgelegt, der die Radfahrer-Regeln im Kurpark auflistet und eine Karte beinhaltet, auf der die oben beschriebenen Radwegeverbindungen zu sehen sind.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Regelungen nahe zu bringen, führt die Stadtpolizei in den kommenden Wochen mehrere Kontrollen im Kurpark durch.
Eine Übersicht aller Radwege in Bad Homburg und Tourentipps bietet übrigens der Plan „Mit dem Rad durch Bad Homburg“. Er ist kostenlos in der Tourist Info erhältlich oder online auf www.bad-homburg.de.
(Text: PM Stadt Bad Homburg)