Frankfurt: Neues Anmeldeportal für Lebensmittelausweise

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Gesundheitsamt Lebensmittelschalter (Foto: Diana Walaszek)

Anmeldungen im Gesundheitsamt für Lebensmittelausweise sind ab sofort online möglich

Das Gesundheitsamt Frankfurt bietet einen neuen digitalen Service an: Die Anmeldung für eine Bescheinigung im Lebensmittelbereich. Wer erstmalig in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion arbeitet, benötigt eine sogenannte Erstbelehrung. Diese ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) §43 bei Lebensmittelkontakt verpflichtend. Anschließend wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme darf sie nicht älter als drei Monate sein.

Für die Anmeldung eines Termins zur Erstbelehrung hat das Gesundheitsamt ein Onlineportal eingerichtet. Alle Termine ab kommenden Montag, 2. Mai, können dort unkompliziert online angemeldet werden. Das Portal ist bereits jetzt unter frankfurt.de/lebensmittelausweise erreichbar, sodass Termine ab 2. Mai schon vereinbart werden können. Termine können immer sieben Tage im Voraus gebucht werden. Das bedeutet, dass jeden Tag neue Termine freigeschaltet werden.

Die Online-Terminvergabe löst die bisherige Anmeldung ab, die telefonisch oder per E-Mail erfolgte. Die notwenigen Dokumente stehen ebenfalls auf genannter Seite zur Verfügung. Der Belehrungstext kann dort in 18 verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Im Gesundheitsamt Frankfurt können sich Personen für die Erstbelehrung anmelden, die in Frankfurt wohnhaft sind oder deren Arbeitsplatz sich in Frankfurt befindet. Liegt der gemeldete Wohnsitz nicht in Frankfurt, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Beschäftigung in Frankfurt mitgebracht werden.

Inhalt des Termins sind unter anderem Maßnahmen, um Infektionen über Lebensmittel zu vermeiden sowie die Aufklärung über Krankheiten, die eine Arbeit im Lebensmittelbereich beeinflussen können. Besteht zum Beispiel ein erhöhtes Risiko, dass Krankheitserreger auf Speisen übertragen werden können, ist eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht möglich.

Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von derzeit 29 Euro erhoben. Die Ausstellung eines Duplikats der Bescheinigung kostet zwölf Euro. Zur Belehrung mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument sowie gegebenenfalls die Bescheinigung des Arbeitsgebers über den Arbeitsort. Bei einem ausländischen Reisepass ist außerdem eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorzulegen. Bei Minderjährigen bis einschließlich 15 Jahren ist die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten nötig. Minderjährige ab 16 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorlegen.

(Text: PM Stadt Frankfurt)