Hessen erleichtert Kommunen die vorübergehende Nutzung von Hallen, Bürohäusern und anderen Nichtwohngebäuden als Sammelunterkünfte für Flüchtlinge.
Sofern Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, ist dafür bis zu sechs Monate lang kein förmliches Verfahren notwendig, wie ein vom Wirtschaftsministerium an die Bauaufsichtsbehörden verschickter Erlass regelt. Der Erlass legt Zuständigkeiten und Mindestanforderungen fest.
Rechtssicherheit und finanzielle Unterstützung
„Die Flüchtlinge aus der Ukraine werden kurzfristig nicht alle in bereits vorhandenen Wohnungen untergebracht werden können“, erläuterte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Mit dem Erlass geben wir den Kommunen Rechtssicherheit bei der Bewältigung dieser Situation.“
Über die rechtlichen Erleichterungen hinaus stellt Hessen auch generell finanzielle Mittel bereit: „Eine kurzfristige Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum – auch von Menschen, die aus ihren Heimatländern geflüchtet sind – ist nur in bereits vorhandenen Gebäuden möglich“, sagte der Minister. „Daher fördern wir nicht nur den Neubau, sondern auch die Schaffung von sozialem Wohnraum durch Umbauten im Bestand, beispielsweise die dauerhafte Umnutzung leerstehender Bürogebäude.“ Insgesamt stellt die Landesregierung für die soziale Wohnraumförderung bis 2024 rund 2,2 Milliarden Euro bereit.
Vom Bundesrat beschlossene Erleichterungen
Der Minister wies auch auf die in der vergangenen Woche vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen hin. Danach können Flüchtlingsunterkünfte unter bestimmten Voraussetzungen auch in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten errichtet werden. Auch die Errichtung innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile wird vereinfacht.
(Text: PM Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
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