Umstrittene prorussische Versammlung in Frankfurt unter strengen Auflagen

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Symbolbild Polizeieinsatz Demontration (Symbolfoto: Mike Powell auf Unsplash)

Ordnungsamt erlässt umfangreiche Auflagenverfügung zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Die für Sonntag, 10. April, in der Innenstadt angemeldete Versammlung unter dem Motto „Gegen Hetze und Diskriminierung der russischsprachigen Mitbürger/Gegen Krieg – Für Frieden“ findet eingeschränkt und unter strengen Auflagen statt. Das hat das Ordnungsamt am Donnerstag, 7. April, entschieden. Per Auflagenverfügung wurde als Demonstrationsroute der Weg vom Opernplatz zum Hauptfriedhof, über Reuterweg, Fürstenberger Straße, Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Oeder Weg und Rat-Beil-Straße, festgelegt. Der ursprünglich angemeldete Autokorso mit 700 Fahrzeugen findet nicht statt. Zudem wurde das Tragen bestimmter Symbole und Abzeichen sowie jegliche Handlung, die zu Hass und Unfrieden aufstachelt, untersagt. Die Kundgebung wurde für die Zeit von 13 bis 17 Uhr festgesetzt. Angemeldet wurden bis zu 2.000 Teilnehmende.

Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Versammlungsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Veranstaltung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

Vielfältige Auflagen

Dem Anmelder wurde per Auflagenverfügung verboten, dass während des Aufzugs in Wort und Bild die russischen Aggressionen in der Ukraine gutgeheißen werden. Auch Verunglimpfungen des Staates Ukraine, seiner Bevölkerung sowie der Opfer des russischen Einmarschs sind verboten. Im Speziellen dürfen Teilnehmende der Demonstration Abbildungen und Banner mit den Buchstaben „V“ und „Z“ sowie des „Sankt-Georgs-Bandes“ nicht zeigen. „V“ und „Z“ stehen dabei für die russischen Kriegsaktivitäten in der Ukraine. Das „Sankt-Georgs-Bändchen“, ein historisches militärisches Abzeichen mit drei schwarzen und zwei orangenen Streifen, steht seit dem Kriegsausbruch im Osten der Ukraine und der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 als Unterstützungssymbol für die Politik des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Auch Sprechchöre oder Plakate, die das Handeln Russlands befürworten und so zu öffentlichem Unfrieden und Hass aufrufen, sind verboten. Die Gefahr, dass durch die Versammlung das Leid der Menschen in der Ukraine verharmlost sowie das Handeln Russlands begrüßt werden könnte, ist Ausschlag dafür, die nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlungsfreiheit des Anmelders zu beschränken.

Anhaltspunkte für ein komplettes Verbot der Versammlung haben sich aus Anmeldung und Kooperationsgespräch nicht ergeben. Das Ermessen der Versammlungsbehörde im Umgang mit dieser Versammlung reduziert sich in die Richtung, dass die Durchführung dieser Demonstration zwar nicht unterbunden, aber mit allen rechtlich zulässigen Auflagen versehen werden konnte.

Das Ordnungsamt hat dem Anmelder der Versammlung in einem stattgefundenen Kooperationsgespräch und durch die erlassene Auflagenverfügung unmissverständlich klar gemacht, dass Verstöße gegen die Auflagen Konsequenzen haben werden. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main wird die Versammlung engmaschig begleiten und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen einleiten.

“Propaganda für den Krieg hat auf Frankfurts Straßen nichts zu suchen”

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sagt zur Entscheidung des Ordnungsamtes: „Wir alle haben die schrecklichen Bilder russischer Aggressionen in der Ukraine vor Augen und müssen vermeiden, dass es am Sonntag in Frankfurt dazu kommt, dass in offensichtlicher Weise Werbung für diese abscheulichen Taten und damit Kriegspropaganda betrieben wird. Ich verurteile das, was derzeit in nur 1.500 Kilometer Entfernung von uns stattfindet, auf das Schärfste. Propaganda für einen Krieg, der so viel Leid und Vertreibung unter den Menschen in der Ukraine erzeugt, hat auf Frankfurts Straßen nichts zu suchen. Das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit ist jedoch ein wesentliches Element demokratischer Offenheit und ursprünglicher, ungebändigter Demokratie. Es enthält die grundsätzliche Pflicht des Staates, die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen zu ermöglichen. Dem kommen wir nach, tragen jedoch auch dem Schutz vor Kriegspropaganda sowie der Verhöhnung von Opfern in der Ukraine mit umfangreichen Auflagen Rechnung.“

(Text: PM Stadt Frankfurt)