Frankfurt: Polizei warnt vor Betrugsmasche über Messenger-Dienst

160
(Symbolfoto: Pixabay)

Mit einer dreisten Betrugsmasche über den Kurznachrichten-Messenger “WhatsApp” versuchen Unbekannte seit kurzem, unwissende Personen, vor allem Ältere, um ihr Erspartes zu bringen. Aus aktuellem Anlass warnt die Frankfurter Polizei alle Bürgerinnen und Bürger vor dieser Masche und bittet Geschädigte, Fälle dieser Art anzuzeigen.

Erst vergangene Woche, am 29. März, erhielt eine 71-jährige Frau aus dem Frankfurter Nordend eine “WhatsApp”-Nachricht, in der sich ihr schreibendes Gegenüber als Tochter ausgab und um finanzielle Unterstützung bat. Aufgrund der angeblichen Sperrung ihres Online-Bankings, könne sie eine Rechnung nicht bezahlen. In der Folge kam die 71-Jährige der Aufforderung der vermeintlichen Tochter sofort nach und überwies in Echtzeit eine Summe von beinahe 5.000 Euro auf das ihr mitgeteilte, fremde Konto. Als die Seniorin rund eine Stunde später erneut eine Aufforderung erhielt, eine Überweisung zu tätigen, wurde sie schließlich stutzig. Ein Anruf bei der echten Tochter brachte dann Gewissheit, dass sie Betrügern zum Opfer gefallen war.

Warnung der Polizei

Die Betrugsmasche hat immer das gleiche Muster. Der vermeintliche Sohn / die vermeintliche Tochter meldet sich über einen Nachrichtendienst und teilt mit, in finanziellen Nöten zu stecken. Die unbekannte Nummer wird mit dem Defekt des Handys erklärt und ein Telefongespräch abgelehnt, da dieses erst eingerichtet werden müsse.

Einige nette Worte und Emojis (z.B. betende Hände, Kuss) später überweisen die arglosen Eltern das ersehnte Geld, meist Beträge von mehreren tausend Euro, auf ein fremdes Konto und nehmen an, die Rechnung ihres “Sprösslings” beglichen zu haben. Der Betrug fällt leider erst viel später auf. Das Geld ist weg.

– Seien Sie deshalb bei Bargeldforderungen über Messengerdienste wie “WhatsApp” äußerst misstrauisch. Achten Sie auf Anrede / Rechtschreibung / Höflichkeitsform (“Liebe Vater, überweisen Sie bitte Geld.”).

– Speichern Sie die unbekannte Nummer nicht automatisch ab.

– Wählen Sie die in Ihren Kontakten bereits gespeicherte, bekannte Nummer Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und suchen Sie das direkte Gespräch.

– Sofern Sie niemanden erreichen, fragen Sie Ihr Gegenüber nach Sachen, die nur die echte Tochter/ der echte Sohn wissen kann.

– Sollten Sie bereits eine Überweisung durchgeführt haben, veranlassen Sie bei Ihrer Bank umgehend eine Rücküberweisung und verständige Sie die Polizei.

– Erstatten Sie bei einem Betrug und / oder einem Versuch bei der Polizei Anzeige. (K24)

(Text: PM Polizei Frankfurt)