Im März hat die Brut- und Setzzeit freilebender Tiere begonnen.
Die Stadtpolizei Griesheim wird daher vermehrt als Fahrradstreife sowie zu Fuß in den Naherholungsgebieten unterwegs sein und die Anleinpflicht für Hunde kontrollieren. Im Stadtwald gilt diese beispielsweise auf Haupt- und einigen Nebenwegen.
Entsprechende Schilder weisen auf das Freilaufverbot für Hunde hin. Der Verstoß gegen die Anleinpflicht wird von der Stadtpolizei mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet.
(Text: PM Stadt Griesheim)