Außengastronomie: Stadt Frankfurt verlängert großzügige Regelungen

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Außengastronomie Braubachstraße. (Foto: Jan Hassenpflug)

Größere Flächen für die Außengastronomie: Stadtrat Majer: „Wir geben frühzeitig Planungssicherheit und unterstützen weiter“

Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, können die öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin großzügig nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass straßenrechtliche Belange nicht berührt werden. Diese Regelung war zuletzt bis 30. April befristet und wird nun über den Sommer hinaus bis 31. Oktober verlängert.

„Die Corona-Pandemie ist leider noch nicht vorbei. Dem wollen wir Rechnung tragen. Wir geben frühzeitig Planungssicherheit und unterstützen weiterhin die Gastronomie“, erläutert Mobilitäts- und Gesundheitsdezernent Stefan Majer.

„Die Gastronomiebetriebe haben bereits bewiesen, dass sie Hygienekonzepte gut, sinnvoll und zuverlässig umsetzen. Die Auswirkungen der Auflagen durch die Covid-19-Pandemie treffen das Gewerbe immer noch hart. Noch immer fehlen Touristinnen und Touristen sowie Kongress- oder Messebesucher. Auch setzen viele Büros und Unternehmen weiterhin auf Homeoffice“, sagt Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst.

So sieht die Unterstützung aus: Wer im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie ist, kann diese mit der geschilderten Regelung ohne Antrag erweitern. Dabei ist es wichtig, dass Geh- und Radwege frei bleiben und die Flächen mit Augenmaß genutzt werden. Die Details sind auf der Seite des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu finden und in einem Merkblatt zusammengestellt.

Wer eine Außengastronomiefläche neu beantragen möchte, kann dies online mit diesem Formular erledigen.

(Text: PM Stadt Frankfurt)