Für Offenbach hat das Stadtgesundheitsamt die für Kindertagesstätten geltenden Vorgaben bei Infektionen mit dem Coronavirus angepasst. Damit werden die hessenweit geltenden Regeln unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Situation erweitert. Positiv getestete Kinder bleiben weiter für zehn Tage zu Hause in Absonderung. Neu geregelt wird das Verfahren für Kinder als Kontaktpersonen.
Konkret bedeutet das: Ist in der Kita-Gruppe ein Kind positiv getestet worden, dann werden die Eltern, beziehungsweise Sorgeberechtigte, informiert und müssen ihr Kind umgehend abholen. Ab dem Folgetag kann das Kind die Kita wieder besuchen, wenn ein negativer Test vorgelegt wird. Dieser muss in einem Testzentrum (Bürgertest) durchgeführt werden. Der qualifizierte Antigen-Test kann entweder direkt vor dem nächsten Kita-Besuch, oder schon am Nachmittag davor (frühestens ab 15 Uhr) durchgeführt werden. Aufgrund eines hochzuhaltenden Infektionsschutzes für alle, ist diese Regelung dann für weitere vier Tage fortzusetzen. Eltern und Sorgeberechtigte können in Folge der Kontaktsituation natürlich auch entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen. Kinder, die vollständig geimpft oder genesen sind, benötigen keine weiteren Tests.
Gesundheitsdezernentin Sabine Groß: „Kindern während der Pandemie so viel Normalität wie möglich zu geben, ist mir sehr wichtig. Dazu gehört vor allem auch den wichtigen Kontakt zu Gleichaltrigen und den Zugang zu den Bildungsangeboten in den Kitas zu ermöglichen. Mit den neuen Regelungen für Kinder, die in der gleichen Gruppe mit einem positiv getesteten Kind waren, können wir dies mit der Absicherung über Tests verwirklichen. Dieses Vorgehen bringt auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie voran. Eltern und Kinder gehören zu den sehr stark belasteten Menschen durch Corona. Auch vor dem Hintergrund, dass Impfungen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in absehbarer Zeit nicht möglich sind, ist es wichtig hier neue Wege zu beschreiten und den Kindern den Zugang zur Kita weitestgehend zu ermöglichen.“
Das angepasste Verfahren ist in einer Allgemeinverfügung der Stadt Offenbach geregelt und kann auf www.offenbach.de abgerufen werden. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 19. März 2022. Danach werden voraussichtlich bundesweit alle Schutzmaßnahmen angepasst.
(Text: PM Stadt Offenbach)
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