Die hessische Landesregierung hat die Regeln zum Umgang mit positiven Coronafällen in Kita-Gruppen neu gefasst: Wenn ein Kind oder Personal in einer Kita-Gruppe mit einem PCR- oder Schnelltest positiv getestet wurde, bleibt das Vorgehen zunächst unverändert und die Kinder der gesamten betroffenen Gruppe müssen unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus von den Eltern abgeholt werden. Auch das örtliche Gesundheitsamt muss informiert werden.
Neu ist: dass Kinder am Folgetag mit einem negativen Schnelltest eines Testzentrums, mit dem Nachweis des Genesenenstatus oder dem Nachweis des vollständigem Impfstatus die Kita wieder besuchen dürfen. „Das heißt: die Kinder können sich am Folgetag ‚freitesten‘ und müssen nicht mehr zwingend in die sogenannte ‚Kontakt-Quarantäne‘“, so Sozialdezernent Christoph Manjura. „Trotz allem richten wir an dieser Stelle den dringlichen Appell an die Eltern, die Kinder auch an den Folgetagen weiter zu testen – auch wenn dies aufgrund der Erlasslage des Landes nicht verpflichtend vorgegeben werden kann“.
Auch wenn die Eltern der Empfehlung des Landes folgen, den Kita-Besuch für zehn Tage auszusetzen – sich also nicht freitesten -, müssen die Kinder nicht mehr automatisch in Quarantäne beziehungsweise häusliche Absonderung. Es sei denn das Gesundheitsamt legt dies im Einzelfall fest. Sozialdezernent Manjura: „Wir hatten uns in Wiesbaden mit dem Gesundheitsamt auf ein ähnliches Vorgehen verständigt. Das Land hat jetzt seinerseits für Hessen insgesamt reagiert. Das ist zu begrüßen.“
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)