Kreis und Kommunen reagieren auf neuen Erlass des Landes
Der in dieser Woche veröffentlichte „Erlass zu Absonderungsentscheidungen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration regelt neu, wie in dem Fall vorzugehen ist, wenn Kinder einer Kita-Gruppe positiv auf Corona getestet werden. Dieser Erlass und seine Folgen für den Alltag von Kitas und Fachbehörden war Thema der jüngsten Bürgermeisterdienstversammlung am Donnerstag. Am Ende stand der Beschluss, Lolli-Tests in Kitas abzuschaffen. Mit diesen Teststäbchen in Lutscherform wurden bislang feste Kita-Gruppen auf Corona getestet. War ein Poolergebnis positiv, wurde durch nachfolgende Einzeltests das infizierte Kind herausgefunden.
Landrat Thomas Will, Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer, die Vertreterinnen von Kreisgesundheitsamt und die der beteiligten Fachbereiche loteten in der Versammlung gemeinsam mit den Kommunen aus, wie im Kreis auf die neue Situation reagiert werden muss und soll – sowohl im Sinne von Betreuungssicherheit als auch von Gesundheitsschutz. Dabei stand im Mittelpunkt der Diskussion vor allem, dass es keine Ungleichbehandlung von Eltern geben darf, abhängig davon, welches Corona-Testverfahren in einer Einrichtung vorrangig angeboten wird bzw. welche Familie sich für welches Verfahren entscheidet (PCR-Lollitests/Pooltests, Antigenschnelltests).
Ein Knackpunkt des Erlasses: Kinder, die – weil Teil der Gruppe – als Kontaktpersonen vom Gesundheitsamt ein zehntägiges Betretungsverbot auferlegt bekommen, dürfen nach Vorlage eines negativen Schnelltests bei einer Teststelle bereits am folgenden Tag die Einrichtung wieder betreten; falls es aus organisatorischen Gründen nötig ist, kann die Einrichtung die Betretungserlaubnis noch auf den ersten Tag nach Durchführung des Bürgertests verschieben.
Verkürzte Zeitspanne nicht für alle betroffenen Familien möglich
Aus technischen Gründen wäre diese verkürzte Zeitspanne aber nicht für alle betroffenen Familien möglich. Denn die Auswertung von PCR-Tests dauert nun einmal länger als die von Antigen-Schnelltests.
Aus diesem Grund haben Kreis und die acht beteiligten Kommunen beschlossen, die im Frühjahr 2021 eingeführten Pool-Lollitests in den Kitas ab nächstem Montag (21.) einzustellen. Ersatzweise werden die Eltern der betroffenen Kita-Kinder so schnell wie möglich über die jeweilige Kommune mit Antigentests versorgt, und zwar mit einer solchen Anzahl, dass sie zuhause zwei- bis dreimal pro Woche diese Selbsttests mit den Kindern machen können.
„Damit beenden wir unseren besonderen Weg im Kreis Groß-Gerau, dem wir nach dem Vorbild der Stadt Düren gegangen sind, um Kitas und Familien mit Kindern im Kita-Alter eine möglichst hohe Sicherheit im Alltag zu verschaffen“, sagt Landrat Thomas Will. Angesichts der Ausbreitung der weniger aggressiven Omikron-Variante, der zusätzlichen Impfmöglichkeiten auch für Kinder ab fünf Jahren und der derzeitigen allgemeinen Corona-Lage, in der bundesweit verstärkt über Öffnungsszenarien gesprochen wird, „gehen wir nun zu einer Regelung über, wie sie andere Kommunen in Hessen auch bereits haben“.
(Text: PM Kreis Groß-Gerau)
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