Am heutigen 6. Februar findet der “Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung” (engl.: Female Genital Mutilation; Abk.: FGM) statt. Mit diesem internationalen Gedenktag soll die breite Öffentlichkeit auf dieses schändliche Deliktsphänomen aufmerksam gemacht werden. Dem Polizeipräsidium Frankfurt ist es wichtig, dies zu unterstützen.
Weltweit sind etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen in 31 Ländern von dieser schweren Körperverletzung betroffen. Auch in Deutschland gibt es schätzungsweise 68.000 Mädchen und Frauen, die bereits zum Opfer dieses abscheulichen Eingriffs wurden und circa 15.000 Mädchen bzw. Frauen, die davon bedroht sind. Dabei können Mädchen aller Altersklassen zum Opfer von “FGM” werden, vom Säuglingsalter über die Pubertät bis hin ins Erwachsenenalter.
Schwere Menschenrechtsverletzung
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und seelischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen, die im Jahr 2013 als Verbrechenstatbestand im Strafgesetzbuch (§226a StGB) aufgenommen wurde. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft. Die Verstümmelung ist auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird und entweder Täter / Täterin oder das Opfer deutsche Staatsangehörige sind. Ebenso macht sich strafbar, wer einer anderen Person im In- oder Ausland hilft, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen.
Verstoß gegen deutsches Recht
Um die im Ausland begangenen Taten zu verhindern und betroffene Familien aufzuklären und dahingehend zu sensibilisieren, dass weibliche Genitalverstümmelung gegen deutsches und internationales Recht verstößt und schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, stellt die Bundesregierung den “Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung” zum Download zur Verfügung. Er ist in vielen verschiedenen Sprachen verfügbar und kann bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien hat fatale Auswirkungen auf das gesamte Leben der Opfer. Viele Frauen leiden ein Leben lang an Schmerzen und anderen dauerhaften körperlichen und seelische Beschwerden. Oftmals schämen sich Betroffene für ihre Verletzungen, was dazu führt, dass diese unsäglichen Taten nur sehr selten zur Anzeige gebracht werden.
Hilfe bei Beratungsstellen oder Polizei
Die Polizei rät: Wenn Sie von “FGM” betroffen sind oder Frauen oder Mädchen kennen, die Opfer einer “FGM” geworden sind und diesen Personen helfen möchten, können Sie sich jederzeit an das Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter 080 00 / 116 016 wenden oder auf der entsprechenden Website die Online-Beratung in Anspruch nehmen. Sie erhalten dort diskret Informationen, Beratung und Vermittlung von medizinischer Hilfe. In akuten Fällen wählen Sie den Notruf 110 oder wenden sich umgehend an eine beliebige Polizeidienststelle.”
(Text: PM Polizei Frankfurt)
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