Schutzstatus durch Ausweisung als Bannwald

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(Foto: Hessischer Staatsanzeiger)

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat zwischen Sonderbach und Kirschhausen (beides Stadtteile von Heppenheim im Kreis Bergstraße) rund 40 Hektar Fläche als Bannwald ausgewiesen.

Damit soll der Wald in seinem Bestand gesichert werden. Die Flächen zwischen dem Steinbruch ‚Röhrig‘ und der Ortslage ‚Juhöhe‘ sind wichtig für den Boden- und Erosionsschutz sowie für den Sicht- und Immissionsschutz.

Das Hessische Waldgesetz ermöglicht der oberen Forstbehörde – dem RP – Wald zu Bannwald erklären, wenn dieser aufgrund seiner Lage und flächenmäßigen Ausdehnung auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion besonders schützenswert ist.

Waldinanspruchnahmen sind dort nur möglich, wenn sie der Gefahrenabwehr, dem Bau von Schienen-Infrastruktur-Maßnahmen oder anderen überregional bedeutsame Planungen dienen und unvermeidbar sind. Die Rechtsverordnung zum Bannwald in Heppenheim ist bereits in Kraft getreten.

(Text: PM Regierungspräsidium Darmstadt)