Urlaub während den Feiertagen als kulturelle Bereicherung

18

Während den Weihnachtsfeiertagen mit der Familie und den Großeltern in den Norden wie Irland oder Schweden verreisen und Weihnachten mit viel Schnee und neuen weihnachtlichen Traditionen erleben? Zum Karneval eine Reise nach Köln buchen und dort ein berauschendes Fest erleben? Zur Herbstzeit in die USA und Thanksgiving oder Halloween endlich live erleben und nicht nur im Fernsehen das nationale Fest bewundern?

Ganz gleich, wie die Reiseplanung gestaltet wird, ob eine kulturelle Reise oder doch ein Strandurlaub während der Feiertage in Deutschland – eine gute Urlaubsplanung ist immer sinnvoll. Mit der Kenntnis einer idealen Urlaubsplanung und dem Wissen über die deutschen Feiertage kann die freie Zeit nach Wunsch gestaltet und sinnvoll genutzt werden.

Auch die meisten Menschen, die ein Unternehmen führen, nutzen Feiertage, um mit Familie und Freunden zu entspannen und sich vom stressigen Alltag zu erholen. Aus unterschiedlichsten Gründen kann es einem Unternehmer passieren, dass er insolvent wird. Bei einer GmbH Insolvenz sollten immer die richtigen Schritte durchgeführt werden, damit alles seine Ordnung hat. Nach diesen nervenaufreibenden Zeiten ist ein Urlaub immer gut und die Planung neuer Projekte.

Die perfekte Reiseplanung

Oft ist der Anfang des Urlaubes für viele Menschen alles andere als erholsam. Kofferpacken, Unterkunft buchen, ein Visum beantragen und mehr steht an. Wer dann im Flugzeug sitzt oder mit dem Auto losgefahren ist, dem fällt noch ein, dass dies und das vergessen wurde. Mit einigen Tipps zur Urlaubsplanung kann die Reise einfacher und entspannter werden.

Reise richtig planen

Wer verreisen will, muss vorher an vieles denken. Das Urlaubsziel ist herauszusuchen, Ähnliches fällt mit der Unterkunft und dem Transportmittel an. Natürlich darf nichts zu teuer sein und muss dennoch eine gute Qualität bieten. Wichtig sind zudem die Krankenversicherung und das Packen des Koffers.

Das passende Reiseziel

Vor jeder Urlaubsreise wird ein schönes Reiseziel gesucht. Damit im Zusammenhang steht die Wahl der Reisezeit. Wie wäre denn ein Urlaub bei einem weltweit beliebten Urlaubsziel? Um auch den Zeitpunkt rechtzeitig einzuplanen, hilft ein ausführlicher Reisekalender. Dort sind ebenso aktuelle Angebote zu finden. Vielleicht ist das Richtige dabei?

Sparsamer Urlaub

Manche Leute fragen sich, ob und wie eine kostengünstige Reise nach Singapur oder auf die Malediven möglich ist. Grundsätzlich ist so eine Reise möglich. Wichtig sind allgemeine Spartipps für den Urlaub und die Frage, welche Kreditkarten sich auf Reisen tatsächlich lohnen, weil keine Auslandsgebühren gezahlt werden müssen.

Versicherungen, Impfungen und Dokumente

Vor der Reise sollte eine Auslandskrankenversicherung aufgenommen und der Impfstatus überprüft werden. Was lästig erscheint, kann im Notfall lebensrettend sein. Ebenso muss man sich über ein mögliches Visum und über die Reiskosten informieren werden.

Interessantes zu den Gesetzen bezahlter Feiertage

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen oder bei Krankheit. Im Arbeitsrecht existiert der Grundsatz: Kein Lohn ohne Tun. Für gesetzliche Feiertage hält das Entgeltfortzahlungsgesetz eine Ausnahme parat. Mit ihr erhalten Arbeitnehmer 100 % des Arbeitsentgelts, wie wenn kein Feiertag gewesen wäre.

Feiertage müssen gesetzlich festgelegt sein

  • Mit dem Gesetz wird die Vergütung der ausfallenden Arbeitszeit bestimmt. Dabei gelten nur gesetzliche Feiertage, nicht kirchliche Feiertage.
  • Zu den bezahlten Gesetzes-Feiertage zählen: Christi Himmelfahrt, Neujahr, Ostermontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Pfingstmontag, 01. Mai und 03. Oktober.

Sonderfälle bezahlter Freizeit

  • Arbeitgeber können festlegen, dass die entfallene Arbeitszeit nachgearbeitet wird. Dann erhalten Arbeitnehmer neben dem Feiertagsentgelt zusätzlich ihren Arbeitslohn.
  • Für das Feiertagsentgelt muss der Feiertag Grund für den Arbeitsausfall sein. Wer an diesem Tag sowieso nicht arbeitet, bekommt kein Zusatzgeld.

Was ist bei Brückentagen?

  • Wer unentschuldigt vor oder nach dem Feiertag einen Brückentag beansprucht, hat laut §2 Entgeltfortzahlungsgesetz keinen Vergütungsanspruch.
  • Auch auf eine zusammenhängende Freizeit wird diese Regel von Gerichten ausgedehnt. Beginnt oder endet der Urlaub eines Arbeitnehmers einen Tag zu früh, kann die Folge eine nicht erfolgende Feiertagsvergütung sein.
  • Handelt es sich um eine Feiertagsperiode, kann der Arbeitgeber nicht eine unvergütete Arbeitsfreistellung ausmachen. Dank des Entgeltfortzahlungsgesetzes bekommt ein vertraglicher Verzicht eines Arbeitnehmers keine Wirksamkeit.
  • Sollte an diesem Tag gestreikt werden, dann geschieht keine Entgeltfortzahlung.
  • Fallen die Feiertage in eine Kurzarbeit-Periode, wird die Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes gewährleistet. Damit ist die Agentur für Arbeit vor hohen Kurzarbeiterzahlen in Zeiten vieler Feiertage geschützt.