Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sollten befristet steuerlich absetzbar sein

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(Symbolfoto: Pixabay)

FRANKFURT (PM) – Die Mitgliedsbeiträge, die Vereinsmitglieder an ihre Sportvereine bezahlen, sollten befristet von der Steuer abgesetzt werden können. Mit dieser Bitte hat sich der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) jetzt an Hessens Finanzminister Michael Boddenberg gewandt.

„Unsere rund 7.600 hessischen Sportvereine haben wegen der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr mehr als 70.000 Mitglieder verloren. Wir befürchten, dass sich diese Entwicklung im laufenden Jahr fortsetzen wird. Es muss deshalb jetzt alles getan werden, um Vereinsaustritte zu stoppen und die Vereine damit handlungsfähig zu erhalten“, erklärte der im lsb h-Präsidium für den Bereich Vereinsmanagement zuständige Vizepräsident und Rechtsanwalt Dr. Frank Weller. Die befristete steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen sei in diesem Zusammenhang, so Weller, „ein wichtiges Signal an die Vereinsmitglieder“. Weller wörtlich: „Unsere Vereine müssen ihre Leistungen für die Mitglieder jetzt schon im zweiten Jahr erheblich reduzieren oder ganz aussetzen. Dass die Bereitschaft der Mitglieder, für nicht erbrachte Angebote Beiträge zu bezahlen, irgendwann erlöschen wird, liegt auf der Hand.“ Wenn die Beiträge aber steuerlich absetzbar seien, wäre das für die Vereine eine gute Argumentationshilfe und könnte die Zahl der Austritte voraussichtlich reduzieren, so das Präsidiumsmitglied.

Letztlich, und das betonte Weller noch einmal, „müssen wir an die Zeit nach Corona denken. Wenn unser Vereinssystem jetzt stirbt, wird es niemanden geben, der in gleichem Maße Angebote im Gesundheits- und Präventionsbereich, im Bereich der Inklusion und Integration, der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder des sozialen Miteinanders auch und gerade für ältere Menschen machen kann. Das wäre für unsere Gesellschaft ein kapitaler und möglicherweise in Teilen irreparabler Schaden.“

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