HESSEN (PM) – Die Hessische Landesregierung schließt sich den von der Bundesregierung in der Marathonsitzung vom Mittwoch beschlossenen Maßnahmen an. Generell soll der bundesweite Teil-Lockdown mit allen bisherigen Regelungen noch bis zum 28. März bestehen bleiben. Allerdings wurden hinsichtlich einiger Maßnahmen Lockerungen ab der kommenden Woche beschlossen.
Folgende Änderungen gelten ab dem 8. März in Hessen:
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag sind Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Dienstleistungen / Körperpflege
Neben den Friseuren dürfen nun auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege unter strengen Auflagen wieder öffnen. So müssen ein Termin vereinbart und die Kontaktdaten erfasst werden. Wenn bei der Behandlung nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann, soll ein tagesaktueller Schnelltest vorliegen oder vor Ort ein Selbsttest durchgeführt werden.
Handel
Baumärkte, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Buchhandlungen dürfen öffnen. Alle anderen Geschäfte dürfen Terminshopping („Click & Meet“) anbieten, also einen Verkauf im Geschäft nach vorheriger Terminvereinbarung. Dabei darf sich pro angefangener 40 qm Verkaufsfläche eine Person im Laden befinden. Diese Regelung gilt auch für Fitnessstudios.
Freizeit und Kultur
Ebenfalls wieder öffnen dürfen beispielsweise Museen, Tierparks oder Zoos mit entsprechendem Hygienekonzept. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Sport
Im Freizeit- und Amateursport gelten generell ebenfalls die erweiterten Kontaktregeln: Sport mit höchstens 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten ist erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch wieder in größeren Gruppen Sport unter freiem Himmel machen.
Die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Änderungen bleiben ebenfalls bis zum 28.3. bestehen. Am 22.3. wird die nächste Ministerpräsidentenkonferenz stattfinden, bei der das weitere Vorgehen aufgrund der Lage zu diesem Zeitpunkt zu treffen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/kabinetts-beschluesse-im-anschluss-an-die-bund-laender-beratungen-1