Kommunalwahl Hessen – Hygienevorgaben bei der Stimmabgabe einhalten

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Den Klebestreifen der Briefwahlumschläge bitte nicht ablecken, sondern mit Wasser anfeuchten oder zukleben – so können die ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen die Unterlagen auch in Corona-Zeiten sicher auszählen. (Foto: GM/Beatrice Düring)

-Umschläge der Briefwahlunterlagen bitte nicht ablecken-

MÜNSTER (PM) – Am 14. März finden die Kommunalwahlen statt. Anders als die Bürgermeisterwahl in Münster vergangenes Frühjahr handelt es sich trotz anhaltender Corona-Pandemie nicht um eine reine Briefwahl.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag also ganz normal zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Natürlich besteht aber auch die Möglichkeit der Briefwahl, um in aller Ruhe zu Hause zu wählen und das Ansteckungsrisiko für sich selbst und für andere zu minimieren.
Diese Regeln gelten im Wahllokal Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Stimmabgabe vor Ort im Wahllokal entscheiden, sollten beachten, dass die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt.

Nach Möglichkeit sollte ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden (bitte kein Bleistift!). Ausreichend Abstand zu den Mitmenschen ist unbedingt einzuhalten. Aufgrund der Hygienevorgaben kann es vor dem Wahllokal zu längeren Wartezeiten kommen als üblich. Diese Regeln gelten bei der Briefwahl um den ehrenamtlichen Wahlhelfern eine infektionssichere Auszählung zu ermöglichen, bittet die Gemeindeverwaltung bei einer Abstimmung per Brief: Die Klebestreifen beim Verschließen der Umschläge sollten nicht abgeleckt, sondern mit ein wenig Wasser angefeuchtet oder mit Kleber zugeklebt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer wachsenden Verbreitung von Coronavirus-Mutationen wichtig, die nach aktuellem Stand der Wissenschaft noch ansteckender und leichter übertragbar sind. Für diese Maßnahmen wird bereits jetzt um Beachtung und Verständnis gebeten. Sie dienen dem Schutz aller Bürgern und der ehrenamtlichen Wahlhelfern.