Jetzt Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden – Brutzeit ab 1. März

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Symbolbild Vogelnachwuchs (Foto: Gerhard G. auf Pixabay)

NEU-ISENBURG (PM) – Schutz von Vogelbruten beginnt ab März.

Um den Fortbestand der Vögel zu sichern, dürfen nach dem
Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September
keine durchgreifenden Schnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und
Hecken durchgeführt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Baum- und Heckenschnitt gänzlich
verboten sind. Laut diesem Gesetz sind „schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesunderhaltung von Bäumen“ zulässig. Normaler Heckenschnitt oder der
Pflegeschnitt von Obstbäumen sowie Sträuchern sind also weiterhin
möglich. Auf jeden Fall sollte man aber auf vorhandene Vogelnester und
ihre Bewohner besondere Rücksicht nehmen.

Ferner können zur Gefahrenabwehr, beispielsweise nach Sturmbruch oder zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit, nach Rücksprache mit dem
städtischen Biologen, Dr. Markus Bucher, Telefon-Nummer 06102/ 241-
764, ausnahmsweise Bäume gerodet oder stärker beschnitten werden.